Montag, 15. März 2010
Genervt.
Wieviele Termine mit Handwerkern etc. darf ein Vermieter einem eigentlich zumuten? Und vor allem: Gibt's da eigentlich eine Vorlauffrist, also wie lange im Voraus so was angekündigt werden muss?

Neben den üblichen Schornsteinfeger- und Gasthermenwartungsterminen kommt meine blöde Heuschrecke jetzt noch mit einer Firma, die die Wohnunggröße laservermessen will und außerdem soll eine Gemeinsachftssatellitenanlage errichtet werden.

Die betreffenden Sub-Sub-Sub-Unternehmer kommen dann immer gerne Freitags und hängen einen Zettel hin, dass Sie Dienstags drauf dann in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr kommen.

Das geht doch nicht. Oder?

Ich bin genervt.
Ich bin kampflustig.
Ich gebe nicht auf.


frollein
Rächerin der MieterInnen