Sonstiges.
Live in bed.
frollein telefoniert mit Frau O. - Thema: Scheidung.

Frau O. - ihres Zeichens seit 2 1/2 Jahren glücklich geschieden - wird von frollein zu Rate gezogen.

frollein: "Wie lange hat denn das bei dir dann effektiv alles gedauert?"

Frau O.: "Warte mal. Ich kuck mal eben in meinen Ordner. Datt is ja hier alles schön sauber abgeheftet, wo ett hingehört. Unter der Lasche Sonstiges."

frollein: schweigt und wartet

Frau O.: "Datt isses nämlich, was am Ende übrig bleibt. Sonstiges. Da muss man sich nix vormachen. Mehr is datt nich."

Ich sag Ihnen mal was: Ich bin noch nie verheiratet gewesen, ich habe keine Kinder und ich kenne mich hier mittlerweile sowas von gut aus im Scheidungs- und Familienrecht, das ist doch völlig bekloppt. Und wenn einem dabei eines endgültig vergehen kann, dann die Lust am Heiraten und Familie gründen. Zum GLÜCK hab ich nie den Traum von der Sissi-Hochzeit und der heilen Familienwelt geträumt. Ich wäre mittlerweile echt desillusioniert.

Sonstiges. Die Frau O. hat schon recht. Besser kann man die ganzen Anwalts- und Gerichtsschreiben wahrscheinlich echt nicht abheften.




slyboots am 25.Nov 09  |  Permalink
Ich könnte Ihnen jetzt erzählen, dass Sie auch nach einer Scheidung noch unterhaltspflichtig sein können. Jederzeit. Dem Ehepartner gegenüber (die Kinder lassen wir mal aussen vor, weil keine da sind).
Und das Schöne daran: Das Gesetz sieht keinen zeitlichen Verzug durch die Dauer der Ehe oder des Zeitraums nach der Scheidung vor. Das muss dann erstmal ein Richter nach eigenem Gutdünken entscheiden.
Aber das erzähl ich Ihnen jetzt lieber nicht.

frollein am 26.Nov 09  |  Permalink
Könnense ruhig erzählen, das wusste ich z.B. auch schon. Gibt es nicht Höchstdauern, wie lange der nacheheliche Unterhalt festgesetzt werden kann? Und halt dieses offizielle Zielstreben, dass nach einer Ehe jeder der beiden irgendwann mal für sich alleine sorgen muss? Hm. Wahrscheinlich liegt's am irgendwann , stimmt's?

Ich verstehe bis heute aber nicht: Warum können Ehen einfach so durch Beamte geschlossen werden, am Ende aber müssen Richter darüber urteilen, ob es vorbei ist und mit welchen Konsequenzen?